Lernsalon17 GbR - PRAXIS FÜR LERNTHERAPIE

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (nach dem KJHG)

 

In unserer Praxis begegnen wir Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Diese Lebensumstände können sehr unterschiedlich aussehen: die einen haben Schwierigkeiten in der Schule und leiden z.B. unter Konzentrations-/Aufmerksamkeitsproblemen, Lernschwierigkeiten oder Mobbing, andere sind von familiären Belastungsfaktoren betroffen, wie z.B. der Trennung der Eltern, dem Verlust einer engen Bezugsperson oder Konflikten mit den Geschwistern. Soziale Ängste, Depressionen oder aggressives Verhalten können Ausdruck dafür sein, dass sich der Betroffene mit der aktuellen Lebenssituation überfordert fühlt.
Manche zeigen nur vorübergehende Anpassungsschwierigkeiten bei lebensgeschichtlichen Herausforderungen und andere leiden an einer schweren psychischen Erkrankung. Im Rahmen einer psychotherapeutischen Behandlung bemühen wir uns darum, gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Eltern Lösungen für die schwierigen Lebenssituationen zu finden.

 

Wichtige Informationen

Am Anfang gibt es in der Regel einige Vorgespräche (Probatorik), bei denen wir uns kennenlernen, über Ihre Wünsche, Erwartungen und die angestrebten Therapieziele sprechen.

Im Anschluss besteht die Möglichkeit einer Psychotherapie für Ihr Kind/Ihren Jugendlichen und einer damit verbundenen Elternberatung.

Die Finanzierung der Therapie erfolgt in der Regel nach einer Beantragung durch das Jugendamt.

 

Die KJHG-Therapie ist ein psychotherapeutisches Angebot der Jugendhilfe für Kinder/Jugendliche und Eltern in Not bei:

  • Hyperaktivität
  • Ängsten und Phobien
  • Depressionen
  • Entwicklungsverzögerungen
  • Beziehungsschwierigkeiten
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Schulproblemen
  • Aggressionen
  • körperlicher und/oder seelischer Gewalt
  • Essstörungen
  • Zwangsstörungen u.ä.

 

Die allgemeinen Ziele einer KJHG – Therapie sind:

  • Verbesserung der sozialen Fähigkeiten
  • Behandlung von Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten
  • Entwicklung von Handlungskompetenzen
  • Stärkung der Elternkompetenzen
  • Verbesserung des Selbstwertgefühls

 

Die individuellen Ziele werden gemeinsam vereinbart. Die KJHG-Therapie umfasst:

  • regelmäßige Psychotherapiesitzungen mit dem Kind oder Jugendlichen
  • regelmäßige Elternberatungen
  • ergänzende Gespräche mit Lehrer*innen und/oder Erzieher*innen etc.

 

Die Kosten der KJHG-Therapie werden nicht von der Krankenkasse, sondern vom Jugendamt übernommen. Über die Beantragung beraten wir Sie gern. Siehe auch Kostenübernahme.