Lernsalon17 GbR – PRAXIS FÜR LERNTHERAPIE
Kostenübernahme
Wir haben als Praxis einen Trägervertrag, der es ermöglicht, dass in bestimmten Fällen die Therapien über das Jugendamt finanziert werden.
Als betroffene Eltern haben Sie die Möglichkeit, Ambulante Psychotherapien als Hilfe zur Erziehung im Kontext von pädagogischen Leistungen gemäß § 27 (SGB VIII) und Ambulante Integrative Lerntherapien und Psychotherapien als Bestandteil der Eingliederungshilfe gemäß § 35 a (SGB VIII) beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks zu beantragen.
Nach Feststellung des Therapiebedarfs durch einen Fachdienst können die Kosten vom Jugendamt übernommen werden:
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst (KJPD)
Schulpsychologischer Dienst (vor allem Integrative Lerntherapien)
Erziehungs- und Familienberatungsstelle (EFB)